Gesetzlich versicherte Patienten
Auch gesetzlich versicherte Patienten können unter bestimmten Umständen eine Kostenübernahme durch ihre Krankenkasse erreichen:
Die Krankenkassen haben einen Versorgungsauftrag. Da sie diesem momentan nicht nachkommen können, da die Nachfrage die angebotenen Behandlungsplätze deutlich übersteigt, gibt es die Möglichkeit, die Psychotherapie auch bei Psychotherapeuten bezahlt zu bekommen, die keinen Vertrag mit der Krankenkasse haben, jedoch über eine berufsrechtliche Zulassung verfügen, die Approbation.
Wenn Sie keinen Therapieplatz bei einem kassenzugelassenen Arzt oder Vertragspsychotherapeuten in einem zumutbaren Zeitraum (ca. 3 Monate) finden können, kann auf Grundlage des § 13 Abs. 3 SGB V (Kostenerstattung bei einer medizinisch unaufschiebbaren Leistung) die Kostenübernahme für eine Psychotherapie bei mir beantragt werden. Ich unterstütze Sie hierbei gerne.
Die Gebühren für eine Psychotherapie orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten der Kassenärztlichen Vereinigung.